Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit
Erlaubt oder verboten?
Sex an öffentlichen Orten ist verboten, aber wie sieht es mit Solosex aus? Ist es verboten, wenn Du Dich im Freibad auf der Decke unauffällig selbst beglückst, oder gibt es hier keine rechtlichen Regelungen? Wie sieht es an jenen Orten aus, die zwar öffentlich sind, aber menschenleer, sodass Du niemanden bei der Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit störst?
Warum Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit nicht so richtig verboten ist
Wer Sex an einem öffentlichen Ort hat und von anderen gesehen und auch angezeigt wird, darf tief in die Tasche greifen. „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ lautet der Tatbestand, wenn dritte Personen mit sexuellen Handlungen belästigt werden. Das Bußgeld ist empfindlich und das Abenteuer ist es fast nie wert. Aber wie sieht das mit Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit aus? Diese ist schließlich viel diskreter möglich. Wo kein Kläger, da kein Richter: Wenn niemand merkt, dass Du Dich selbstbefriedigst, kann Dich auch niemand anzeigen oder bestrafen.
Unbemerkt masturbieren ist bedeutend einfacher als unbemerkt Sex zu haben, so viel ist klar. Merkt allerdings doch jemand, was Du da eigentlich tust, ist das Strafmaß nicht geringer. Es geht bei der Erregung öffentlichen Ärgernisses nämlich nicht um Sex als solches, sondern um sexuelle Handlungen. Da gehört natürlich auch Masturbation dazu. Wirst Du also erwischt, kannst Du auch hier mit einer empfindlichen Strafe rechnen.
Zu beachten ist auch der Umstand einer exhibitionistischen Handlung, die nach § 183 des StGB dann auftritt, wenn ein männliches Geschlechtsteil entblößt wird. Erstaunlicherweise sind Frauen von diesem Paragrafen nicht betroffen, das Zurschaustellen eines weiblichen Geschlechtsteils ist im Strafgesetzbuch nicht geregelt. Du darfst aber davon ausgehen, dass auch in diesem Fall das öffentliche Ärgernis erregt wird und Du Dich auch als Frau nicht einfach so entblößen darfst.
Tipps und Ratschläge zur Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit
Öffentlichkeit ist nicht gleich Öffentlichkeit
Was ist denn eigentlich Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit? Ist damit die überfüllte Bushaltestelle gemeint oder geht es um die einsame Lichtung im Wald? Du kannst Dich draußen anfassen – wenn Du einen Ort findest, an dem Du mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen anderen Menschen begegnest, zum Beispiel bei einer Wanderpause im Wald. Dennoch musst Du immer berücksichtigen, dass ein anderer Mensch zufällig den gleichen Ort aufsuchen könnte. Die Umwelt im Auge zu behalten ist daher das A und O.
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Tragbare Sexspielzeuge sind nicht verboten
Eine Alternative zur Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit sind diskrete Sexspielzeuge. Du kannst sie tragen und mithilfe einer App oder Fernbedienung steuern. Theoretisch kannst Du so selbst im Eiscafé ein Vibro-Ei tragen und Dir damit Lust verschaffen. In der Regel wird niemand merken, was Du tust und niemand wird dadurch belästigt – es sei denn, Du klammerst Dich stöhnend am Tisch fest.
Masturbation in Bewegung
Move it, baby! Wenn Du nicht an Ort und Stelle bleibst, ist die Gefahr sehr gering, dass Du von anderen Menschen erwischt wird. Auch hier kannst Du Sextoys zu Hilfe nehmen und die nächste Radtour oder den abendlichen Spaziergang mit einem tragbaren Vibrator aufpeppen. Niemand bekommt es mit, weil Du anderen Menschen höchstens nur kurz begegnest. Wenn Dich die Erregung allerdings zu sehr von Deiner Umgebung ablenkt, lass es lieber sein – oder genieße einfach beim kurzen Stopp an der Ampel die erregende Festigkeit Deines Fahrradsattels!
Erlaubte Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit
Tatsächlich gibt es Orte, an denen Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit erlaubt ist. Dazu gehört das Pornokino. Hier ist es sogar üblich, dass während des Films masturbiert wird. Der Anteil an männlichen Zuschauern liegt allerdings weit über 90 %. Als Frau musst Du hier immer damit rechnen, dass einige Männer Dir gern näherkommen würden. Eine Alternative ist der Swingerclub: auch hier sind sexuelle Handlungen erlaubt und Du darfst Dich selbstbefriedigen.
Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit ist nur dann okay, wenn Du niemanden damit belästigst oder Dich oder andere damit in Gefahr bringst. In der belebten Innenstadt ist Masturbation keine gute Idee – hier wäre die Anzeige schneller raus, als Du „Orgasmus“ sagen kannst. Wenn Du niemanden störst, spricht nichts gegen etwas Solospaß im Freien.